Schüler an Privatschulen

Für alle Schüler, die in Privatschulen gehen (jedoch nur während des Pflichtschulalters), ersetzt die Gemeinde 50 % des zu entrichtenden Schulgeldes. Es muss sich um reine Schulkosten handeln und nicht um Kosten für Schülerausspeisung oder Internatsunterbringung.

Als Obergrenze der Beihilfe wird der durchschnittliche Wert der Gastschulbeiträge zwischen Attnang-P. und Schwanenstadt festgesetzt. Diese Förderung wird nach Ablauf des Schuljahres und nach Vorlage einer Schulgeldbestätigung ausbezahlt. 

 

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